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Auslandsaufenthalte

Musikwissenschaft studieren im Ausland

Das Musikwissenschaftliche Seminar begrüßt Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums. Wer überlegt, für eine Zeitlang ins Ausland zu gehen, kann gerne frühzeitig mit der Erasmus-Koordination des Musikwissenschaftlichen Seminars Kontakt aufnehmen. Hier erhalten Sie wichtige Tipps und Hinweise für die Planung des Auslandsaufenthalts. Ansprechpartner für interessierte Studierende der Musikwissenschaft der Universität Heidelberg sowie der Partneruniversitäten ist der Erasmus-Koordinator Christian Bartle M.A.

Aktuelles: Erasmus am Musikwissenschaftlichen Seminar 2024/2025

Erasmus

Im Rahmen des von der EU geförderten Sokrates / Erasmus-Austauschprogramms hat das Musikwissenschaftliche Seminar der Universität Heidelberg mit den musikwissenschaftlichen Seminaren an folgenden europäischen Hochschulen für die kommenden Jahre wechselseitige Aktivitätensabkommen geschlossen.

In jedem Jahr können auf Grund dieser Vereinbarungen derzeit mindestens 40 Studierende vom Heidelberger Musikwissenschaftlichen Seminar für den Zeitraum eines Semesters – an einigen Universitäten auch bis zu zwei Semester – an einer der genannten Partneruniversitäten studieren. Der von der europäischen Kommission gewährte finanzielle Zuschuss liegt bei mindestens 150 Euro monatlich. Weitaus wichtiger ist jedoch, dass studentische Teilnehmer am Erasmus+-Austauschprogramm grundsätzlich von eventuellen Studiengebühren im Ausland befreit sind. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass Vereinbarungen über die wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen zwischen den Instituten bereits getroffen sind oder z. Zt. entwickelt werden, und schließlich, dass in Person der jeweiligen Koordinatoren vor Ort konkrete Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen oder Probleme zur Verfügung stehen. An den meisten Universitäten werden zudem vorbereitende Sprachkurse für Austauschstudenten angeboten.

Ein solcher Auslandsaufenthalt – üblicherweise ab dem 4. Fachsemester im Bachelorstudiengang, ab dem 2. Fachsemester im Masterstudiengang oder während des Doktorats – wird nicht nur zur Verbesserung allgemeiner sprachlicher und landeskundlicher Kenntnisse von Seiten der Dozierenden am Musikwissenschaftlichen Seminar in Heidelberg nachdrücklich empfohlen, sondern auch aus unterschiedlichsten fachspezifischen Gründen - diese reichen etwa von der Möglichkeit gezielter Quellenstudien in bestimmten Instituten oder Bibliotheken über Themenschwerpunkte zu bestimmten musikgeschichtlichen Bereichen an den einzelnen Instituten bis hin zu einer generellen Erweiterung methodischer Ansätze und inhaltlicher Fragestellungen. Da für einen Auslandsaufenthalt eine Beurlaubung bis zu zwei Semestern beantragt werden kann, wird dieser bislang nicht als Teil der Regelstudienzeit angerechnet. Von unserer Seite wird darüber hinaus in Aussicht gestellt, dass einerseits die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Ausland generell für die Semesterwochenstunden geltend gemacht werden kann und im Falle der Vergleichbarkeit – auch im Ausland erworbene Studienleistungen nach der Rückkehr für das hiesige Studium angerechnet werden.

Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt bei Frau Braye im Dezernat Internationale Beziehungen.

 

Erasmus-Austauschpartner des Musikwissenschaftlichen Seminars

Tabelle

LandUniverstitätDauer in MonatenLink
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